Ankauf

Unser Service ist ihr Gewinn






Service

Wir bieten Ihnen Sortierhilfe vor Ort sowie am Telefon, denn je Sortenreiner die Metalle desto besser der Preis.

Vor Ort Verwiegung

Mit unserer mobilen Waage erfahren Sie sofort das Gewicht ihrer Metalle und wir bezahlen Sie sofort Bar nach den aktuellen Preisen.

Abholung

Bei kleineren Mengen kommen wir mit dem Transporter zu Ihnen vor Ort, bei größeren Mengen stellen wir Ihnen gerne einen Container zur verfügung.

Container

Viel Stauraum für viel Material






Containervarianten

Wir stellen Ihnen verschiedene Container bei größeren Mengen zur verfügung

Container 1

7m3

Container 2

10m3

Container 3

30m3

Container 4

30m3
mit Kran

Barzahlung

Geld ohne Umwegen






Kleinmengen Abholung

Wir verwiegen und bezahlen in Bar die aktuellen Tagespreise vor Ort.

Container Abholung

Wir können erst nach Abwiegung des Containers am selben die Bezahlung vornehmen.

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Wir unterstützen Sie








Kontakt
Richard Hofstadler Rohstoffhandel
Zamenhofstraße 21, 4020 Linz

Email office@hofstadler-rohstoffhandel.at
Telefon 0664 43 500 97

Firmensitz
Breitwiesweg 9a, 4223 Katsdorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Verbindlichkeit unserer Bedingungen:
Für alle Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bestimmungen sind für uns nur dann verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Annahme von Waren, Dienstleistungen oder Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits keine Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.
2. Angebot & Vertrag:
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Änderungen oder die Aufhebung des Vertrages werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
3. Ausführung der Lieferung:
Für die richtige Deklaration der Schrotte und Abfälle haftet ausschließlich der Verkäufer als Abfallbesitzer bzw. Abfallübergeber ebenso wie für Schäden und Folgen aufgrund einer unrichtigen Deklaration. Ist der Verkäufer nicht in der Lage den Liefertermin einzuhalten, hat er uns sofort zu verständigen.
In Fällen höherer Gewalt können wir den Vertrag ganz oder teilweise aufheben oder die Ausführung zu einer späteren Frist verlangen, ohne dass dem Verkäufer hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns zustehen.
4. Leihcontainer- und -mulden:
Alle Beschädigungen an den von Richard Hofstadler Rohstoffhandel Einzelunternehmen leihweise zur Verfügung gestellten Abfallbehältern während der Steh- und Beladezeit gehen verschuldensunabhängig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers. Dies gilt auch hinsichtlich Schadenersatzforderungen aufgrund nicht ordnungsgemäßer Absicherung oder Verletzung von Grundeigentümerrechten an dem vom Auftraggeber benannten Aufstellort.
Der vom Auftraggeber benannte Aufstellort muss eine geeignete und befestigte LKW-Zufahrt aufweisen sowie von den räumlichen Voraussetzungen so beschaffen sein, dass eine ordnungsgemäße Abholung der Behälter gewährleistet ist. Mehrkosten die sich aus der Nichteinhaltung dieses Punktes ableiten, insbesondere Leerfahrten und Stehzeiten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Weiters gilt, dass Schrotte und Metalle, welche in Containern der Richard Hofstadler Rohstoffhandel Einzelunternehmen liegen bzw. gelagert werden, mit Einwurf in das Eigentum der Richard Hofstadler Rohstoffhandel Einzelunternehmen übergehen.
Wir untersagen hiermit ausdrücklich, dass Container der Richard Hofstadler Rohstoffhandel Einzelunternehmen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung von Dritten weder transportiert, entleert oder ausgebaggert werden dürfen!
5. Versand:
In allen Versandpapieren müssen die Bestellnummer, die genaue Abfall- bzw. Sortenbezeichnung, das Liefergewicht, die Anschrift des Lieferanten, die Vertragsnummer und die Empfangsstelle angegeben werden.
6. Gewicht:
Sofern nicht anders vereinbart, ist für die Abrechnung Eingangsgewicht und -befund der Richard Hofstadler Rohstoffhandel Einzelunternehmen maßgebend.
7. Zahlung:
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung 30 Tage nach Erhalt und Gutbefund von Ware und Rechnung, netto.
8. Gewährleistung:
Alle Teile, die infolge von Material-, Anfertigungs- oder Konstruktionsfehlern unbrauchbar oder schadhaft werden, sind vom Verkäufer unverzüglich auf seine Kosten, mit allen gegebenenfalls entstehenden Nebenkosten zu ersetzen. In dringenden Fällen oder wenn der Lieferer diesen Verpflichtungen säumig nachkommt, sind wir berechtigt, auf seine Kosten Ersatz zu beschaffen und entstandene Schäden zu beseitigen.
Verdeckte Mängel können auch später geltend gemacht werden, in Höhe des Gegenwerts für die fehlerhaft gelieferte Ware oder Ersatzlieferung.
Bei Lieferung von Altmaterial (Fe-Schrotte, NE-Metalle und Abfälle) ist Voraussetzung, dass die Ware auf Explosionsmaterial und explosionsverdächtige Hohlkörper untersucht ist. Für Schäden, die durch Mitlieferung derartigen Materials entstehen, haftet in vollem Umfange der Verkäufer. Jegliche Schrotte und Metalle müssen frei von allen Bestandteilen sein, die für die Verhüttung bzw. ein weiteres Recycling schädlich sind.
9. Verschmutzungen und Radioaktivität
Alle Fe-Schrotte, NE-Metalle und Abfälle müssen frei von Verschmutzungen oder Fremdkörpern und Radioaktivität sein und es darf keine Vermischung mehrerer Sorten vorgenommen werden.
Die Lieferanten haben die notwendigen Maßnahmen und Überprüfungen vorzunehmen, um Anlieferungen von radioaktivem oder anderswertig über erlaubte Grenzwerte kontaminiertem Schrott zu verhindern.
Bei Vorliegen einer Radioaktivität, die von den nationalen und lokalen Behörden als nicht annehmbar betrachtet wird, ist der Absender desselben zur Zurücknahme des Materials oder/und zur vollständigen Übernahme der Entsorgungskosten verpflichtet.
Eigene Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Der Verkäufer hat die Richard Hofstadler Rohstoffhandel Einzelunternehmen im Falle einer etwaigen Inanspruchnahme von Schadenersatzansprüchen Dritter und allen in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten freizustellen.
Der Verkäufer hat dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen der EU Abfallverbringungsverordnung eingehalten werden.
Mit Übernahme der Fe-Schrotte, NE-Metalle und Abfälle gehen diese in den Besitz der Richard Hofstadler Rohstoffhandel Einzelunternehmen über, wobei sich die Richard Hofstadler Rohstoffhandel Einzelunternehmen eine Abweisung der Übernahme aufgrund z.B. einer falschen Deklaration des Abfallbesitzers vorbehält.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Für Ein- und Verkäufe gilt ausschließlich das geltende Recht in Österreich. Die Anwendung des Haager einheitlichen Kaufrechts und des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für beide Parteien ist Wels.
11. Schlussbestimmungen:
Andere Lieferbedingungen gelten nur insoweit, als sie mit unseren vorstehenden Bedingungen übereinstimmen bzw. mit der Richard Hofstadler Rohstoffhandel Einzelunternehmen extra vereinbart wurden, wobei in Zweifelsfällen unsere Bedingungen hinsichtlich des Wortlauts und der Auslegung maßgebend sind. Die Nichtbestätigung vorstehender Bedingungen ist gleichbedeutend mit ihrer Anerkennung.
Diese Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einkauf) ersetzt ausnahmslos alle älteren Versionen.


Impressum


Firmenname und -anschrift
Hofstadler Richard Rohstoffhandel
Rohstoffhandel
Breitwiesweg 9/a
4223 Katsdorf
Österreich

Kontaktinformationen
Tel: +43 664 43 500 97
Mail: office@hofstadler-rohstoffhandel.at
Hompage: Hofstadler-Rohstoffhandel.at

Zusätzliche Informationen gem. ECG, GewO, UGB, MedienG
Geschäftsführer: Hofstadler Richard
Rechtsform: Einzelunternehmen
Unternehmensgegenstand: Handel mit NE- und FE-Schrotten und Metallen sowie Sekundärrohstoffen
FB-Gericht: LG Perg
GLN nr.: 9008391194095
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich

Haftungsausschluss / Disclaimer


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Quelle: ua. juraforum.de

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